Die novellierte Fassung der Störfall-Verordnung (12. BlmSchV), unter die die von uns betriebene Biogas-Anlage fällt, sieht vor, dass Betreiber von Betriebsbereichen der Öffentlichkeit Informationen gemäß § 8a der 12. BImSchV ständig zugänglich zu machen haben.

Daher stellen wir unter folgendem Link die relevanten Informationen bereich:

> Biogasanlage